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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Begriffsbestimmungen und Geltungsbereich
1.1 In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die folgenden Begriffe verwendet:

Allgemeine Geschäftsbedingungen: diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Safarizelte: von SAFARILODGETENT zugunsten des Käufers gelieferte und aufgestellte Safarizelte einschließlich Innenausstattung und Zubehör.
Käufer: jede natürliche oder juristische Person, mit der SAFARILODGETENT einen Vertrag schließt.
Vertrag: jeder Vertrag zwischen SAFARILODGETENT und dem Käufer in Bezug auf von SAFARILODGETENT zu liefernde Waren und oder Dienstleistungen.
Parteien: SAFARILODGETENT und der Käufer gemeinsam.
SAFARILODGETENT: die Gesellschaft mit beschränkter Haftung Vodatent B.V., mit Sitz in Aston Martinlaan 41, Oud-Beijerland, handelnd unter den Namen SAFARILODGETENT und Vodatent.

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jedes Angebot, jedes Preisangebot, jede Anfrage und jeden Vertrag zwischen SAFARILODGETENT und dem Käufer.
1.3 Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich zwischen SAFARILODGETENT und dem Käufer vereinbart wurden.
1.4 Die Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers wird ausdrücklich zurückgewiesen, SAFARILODGETENT ist daran nicht gebunden.
1.5 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu irgendeinem Zeitpunkt ganz oder teilweise nichtig sein oder aufgehoben werden, bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang in Kraft. SAFARILODGETENT und der Käufer werden sich dann abstimmen, um neue Bestimmungen als Ersatz für die nichtigen oder aufgehobenen Bestimmungen zu vereinbaren, wobei Zweck und Sinn der ursprünglichen Bestimmungen so weit wie möglich berücksichtigt werden.
1.6 SAFARILODGETENT ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern. Diese Änderungen treten am angekündigten Inkrafttretensdatum dieser Änderungen in Kraft.

2. Zustandekommen und Inhalt des Vertrags
2.1 Alle Angebote und Preisangebote von SAFARILODGETENT sind freibleibend, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, und gelten für einen Zeitraum von 30 Tagen. SAFARILODGETENT ist an das Angebot oder Preisangebot nur gebunden, wenn der Käufer dieses innerhalb der angegebenen Frist schriftlich angenommen hat. Die Zustimmung kann auch digital mittels einer bestätigenden E-Mail erfolgen.
2.2 Weicht die Annahme von dem Angebot oder Preisangebot von SAFARILODGETENT ab, kommt kein Vertrag zustande, es sei denn, die Parteien vereinbaren schriftlich etwas anderes.
2.3 Der Käufer ist nicht berechtigt, nur Teile eines Angebots oder Preisangebots von SAFARILODGETENT anzunehmen, und SAFARILODGETENT ist nicht verpflichtet, nur Teile eines Angebots oder Preisangebots auszuführen.
2.4 Die Bestimmungen des Vertrags haben stets Vorrang vor den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2.5 Der Käufer ist nicht berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung von SAFARILODGETENT auf einen Dritten zu übertragen.
2.6 Ein von SAFARILODGETENT gezeigtes Modell, eine Zeichnung oder ein Muster dient lediglich als Hinweis, aus dem der Käufer keine Rechte ableiten kann, sofern die Parteien nicht schriftlich etwas anderes vereinbart haben.

3. Ausführung des Vertrags
3.1 Der Käufer stellt sicher, dass alle Daten, die SAFARILODGETENT als für die Ausführung des Vertrags erforderlich angibt oder von denen der Käufer vernünftigerweise verstehen muss, dass sie erforderlich sind, SAFARILODGETENT rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden.
3.2 Der Käufer ist verantwortlich für die Beantragung und rechtzeitige Erlangung der erforderlichen Genehmigungen im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrags.
3.3 Stellt sich während der Ausführung des Vertrags heraus, dass für eine ordnungsgemäße Ausführung eine Änderung oder Erweiterung des Vertrags erforderlich ist, wird der Vertrag auf erstes Verlangen von SAFARILODGETENT geändert oder erweitert. Der Käufer stimmt zu, dass eine Änderung oder Erweiterung des Vertrags zu einer Anpassung des vereinbarten Preises und der für die Ausführung des Vertrags vereinbarten Frist führen kann.
3.4 Wird der Vertrag in Phasen ausgeführt, ist SAFARILODGETENT berechtigt, die Ausführung einer nächsten Phase auszusetzen, bis der Käufer die vorherige Phase schriftlich genehmigt und bezahlt hat.
3.5 SAFARILODGETENT ist berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise durch Dritte ausführen zu lassen.
3.6 Im Vertrag genannte Lieferfristen sind keine Ausschlussfristen, sofern die Parteien nicht schriftlich etwas anderes vereinbart haben.

4. Preise und Zahlung
4.1 Die in dem Angebot, Preisangebot und oder Vertrag genannten Preise sind in Euro angegeben und verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer und anderer behördlicher Abgaben sowie etwaiger im Rahmen des Vertrags entstehender Kosten, darunter Reise- und Aufenthaltskosten, Versand- und Verwaltungskosten, sofern nicht anders angegeben.
4.2 Die Zahlung hat rechtzeitig innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen, sofern auf der Rechnung nicht anders angegeben.
4.3 Wenn der Käufer den Vertrag ganz oder teilweise stornieren möchte, stellt SAFARILODGETENT die folgenden Kosten in Rechnung:
– innerhalb von 2 Wochen nach Zustandekommen des Vertrags: 20 Prozent des Auftragswertes;
– innerhalb von 4 Wochen nach Zustandekommen des Vertrags: 50 Prozent des Auftragswertes;
– ab 4 Wochen nach Zustandekommen des Vertrags und danach vor Lieferung: 90 Prozent des Auftragswertes.

4.4 Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht rechtzeitig nach, befindet sich der Käufer in Verzug und schuldet SAFARILODGETENT die gesetzliche Handelsverzugszinsen, wobei ein Teil eines Monats als voller Monat gilt. Darüber hinaus haftet der Käufer in diesem Fall für alle von SAFARILODGETENT im Zusammenhang mit der Beitreibung entstandenen Kosten. Diese Kosten betragen mindestens 15 Prozent des einzuziehenden Betrags, mindestens jedoch 500 EUR zuzüglich Umsatzsteuer.
4.5 Zahlungen werden zunächst zur Begleichung fälliger Zinsen und Kosten verwendet und anschließend zur Begleichung der fälligen ältesten Rechnungen, auch wenn der Käufer angibt, dass die Zahlung sich auf eine spätere Rechnung bezieht.

5. Lieferung der Safarizelte
5.1 Der Käufer ist verpflichtet, die Safarizelte am vereinbarten Ort und zum vereinbarten Zeitpunkt abzunehmen.
5.2 Die Lieferung der Safarizelte erfolgt in allen Fällen Free Carrier (FCA), sofern die Parteien nicht schriftlich etwas anderes vereinbart haben.
5.3 Das Risiko der an den Käufer gelieferten Safarizelte geht auf den Käufer über, sobald die Waren in das Transportmittel verladen wurden.
5.4 Der Käufer ist verpflichtet, die Safarizelte unmittelbar nach Erhalt auf Richtigkeit und Menge zu prüfen:
– der Käufer unterzeichnet bei Erhalt das CMR als Bestätigung des ordnungsgemäßen Erhalts der Lieferung;
– der Käufer unterzeichnet nach Erhalt den Lieferschein zur Bestätigung der Vollständigkeit der Lieferung. Fehlende Teile müssen spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung bei SAFARILODGETENT gemeldet werden. Danach kann SAFARILODGETENT wegen unvollständiger Lieferung nicht mehr in Anspruch genommen werden.

5.5 SAFARILODGETENT ist berechtigt, die Safarizelte in Teillieferungen zu liefern.

6. Reklamationen
6.1 Der Käufer ist verpflichtet, Beschwerden über die Ausführung des Vertrags innerhalb von 8 Tagen nach Feststellung schriftlich bei SAFARILODGETENT zu melden. Nach Ablauf dieser Frist haftet SAFARILODGETENT nicht mehr für Mängel.

7. Garantie
7.1 Die Garantiefrist für die von SAFARILODGETENT gelieferten Safarizelte beträgt 24 Monate. Diese Frist beginnt nach Lieferung und, sofern zutreffend, nach Aufstellung der Safarizelte. Nach Ablauf der Garantiefrist haftet SAFARILODGETENT nicht mehr für Mängel der von ihr gelieferten Safarizelte. Die Garantie gilt nicht:
– für gebrauchte Waren;
– bei unsachgemäßer Nutzung durch den Käufer oder bei Nichtbeachtung der Wartungs- und Sicherheitsanweisungen;
– wenn der Käufer die Safarizelte selbst unsachgemäß aufgestellt hat oder wenn die Safarizelte durch vom Käufer beauftragte Dritte unsachgemäß aufgestellt wurden;
– wenn der Käufer und oder Dritte die Waren ohne vorherige schriftliche Zustimmung verarbeitet oder bearbeitet haben;
– solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt;
– wenn der Käufer von SAFARILODGETENT angebrachte Namen oder Marken entfernt oder den Namen einer anderen Marke anbringt;
– wenn der Mangel durch Umstände verursacht wurde, die außerhalb des Willens oder der Einflussnahme von SAFARILODGETENT liegen, wie zum Beispiel Vandalismus.

7.2. Im Falle eines berechtigten Garantieanspruchs hat SAFARILODGETENT nach eigenem Ermessen die Wahl zwischen Nachbesserung des Mangels oder Ersatzlieferung.

8. Haftung
8.1 Die Haftung von SAFARILODGETENT ist, vorbehaltlich Vorsatz oder bewusster Fahrlässigkeit von SAFARILODGETENT, auf das in diesem Artikel Bestimmte beschränkt.
8.2 SAFARILODGETENT haftet ausschließlich für unmittelbare Schäden. Unmittelbare Schäden sind ausschließlich die angemessenen Kosten zur Feststellung der Ursache und des Umfangs des Schadens, soweit diese Feststellung sich auf Schäden im Sinne dieser Bestimmung bezieht.
8.3 SAFARILODGETENT haftet nicht für mittelbare Schäden, darunter Folgeschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, entgangenen Gewinn und oder erlittene Verluste, entgangene Einsparungen, Verzögerungsschäden sowie Schäden, die von Dritten erlitten wurden. SAFARILODGETENT haftet auch nicht für Schäden infolge von durch SAFARILODGETENT eingeschalteten Dritten.
8.4 Unbeschadet des Vorstehenden ist die Haftung von SAFARILODGETENT pro Ereignis auf den Betrag beschränkt, für den die Haftpflichtversicherung von SAFARILODGETENT Deckung bietet. Bietet diese Versicherung aus welchem Grund auch immer keine Deckung oder erfolgt keine Auszahlung, ist die Haftung von SAFARILODGETENT pro Ereignis auf 10 Prozent des Rechnungswertes des Vertrags begrenzt, mit einem Maximum von 20 000 EUR, wobei die Gesamthaftung von SAFARILODGETENT aus dem Vertrag für alle Ereignisse zusammen ebenfalls auf maximal 20 000 EUR begrenzt ist.
8.5 Jeder Anspruch des Käufers gegen SAFARILODGETENT aus welchem Rechtsgrund auch immer erlischt durch bloßen Ablauf von 6 Monaten nach Lieferung der Safarizelte.
8.6 Der Käufer stellt SAFARILODGETENT von allen Ansprüchen Dritter frei, die Folge der Ausführung des Vertrags sind, daraus entstehen oder damit im Zusammenhang stehen.

9. Höhere Gewalt
9.1 Unter höherer Gewalt sind alle Umstände (vorhersehbare und unvorhersehbare) zu verstehen, die außerhalb des Willens oder der Einflussnahme von SAFARILODGETENT eintreten, jedoch Einfluss auf die Erfüllung der Verpflichtungen haben, darunter in jedem Fall, nach angemessener Beurteilung durch SAFARILODGETENT, nicht ausführbares Bauwetter, Betriebsstörungen, Brand, Einbruch, Sabotage, ein allgemeiner Mangel an benötigten Rohstoffen, Lieferantenausfall, Witterungsbedingungen, behördliche Maßnahmen, Krieg, Straßenblockaden, Unfälle, Transporterschwernisse, Lieferprobleme durch Dritte sowie Ausfall von Automatisierung oder Strom.
9.2 Im Falle höherer Gewalt ist SAFARILODGETENT berechtigt, die Ausführung des Vertrags für einen Zeitraum von höchstens 6 Monaten auszusetzen oder den Vertrag ganz oder teilweise zu kündigen, ohne dass SAFARILODGETENT dem Käufer hierfür irgendeine Entschädigung schuldet.
9.3 Dauert die höhere Gewalt länger als 6 Monate, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag zu kündigen, ohne irgendeine Lieferverpflichtung und oder Verpflichtung zum Ersatz von Schäden.
9.4 Wenn SAFARILODGETENT zum Zeitpunkt des Eintritts der höheren Gewalt bereits teilweise ihren Verpflichtungen nachgekommen ist oder diese noch teilweise erfüllen kann, ist SAFARILODGETENT berechtigt, den ausgeführten und oder noch auszuführenden Teil gesondert in Rechnung zu stellen, und der Käufer ist verpflichtet, diese Rechnungen zu bezahlen.

10. Aussetzung und Kündigung des Vertrags
10.1 SAFARILODGETENT ist berechtigt, die Erfüllung des Vertrags auszusetzen oder den Vertrag ganz oder teilweise zu kündigen, ohne dass eine Inverzugsetzung oder gerichtliche Mitwirkung erforderlich ist und unbeschadet aller sonstigen Rechte von SAFARILODGETENT, in den folgenden Fällen:
– der Käufer kommt seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nach;
– Zahlungsaufschub, Insolvenz oder (teilweise) Liquidation des Käufers oder wenn ein Antrag auf Insolvenz oder Zahlungsaufschub gestellt wurde;
– von SAFARILODGETENT kann nicht länger verlangt werden, dass sie den Vertrag zu den ursprünglich vereinbarten Bedingungen und auf Grundlage der vom Käufer bereitgestellten Informationen erfüllt.

10.2 Wird der Vertrag von SAFARILODGETENT ganz oder teilweise gekündigt, werden die Forderungen von SAFARILODGETENT gegenüber dem Käufer sofort fällig. Der Käufer ist in diesem Fall verpflichtet, SAFARILODGETENT die bereits erbrachten Leistungen zu vergüten.
10.3 Wird der Vertrag vom Käufer ganz oder teilweise storniert, ist der Käufer verpflichtet, SAFARILODGETENT alle bereits entstandenen Kosten und den von SAFARILODGETENT erlittenen Schaden, einschließlich entgangenem Gewinn, zu ersetzen.

11. Anwendbares Recht und Streitigkeiten
11.1 Auf jeden Vertrag zwischen SAFARILODGETENT und dem Käufer findet niederländisches Recht Anwendung. Die Anwendung sämtlicher anderer Gesetze und Vorschriften, darunter das UN-Kaufrecht, ist ausgeschlossen.
11.2 Alle Streitigkeiten zwischen SAFARILODGETENT und dem Käufer, die aus dem Vertrag entstehen oder damit im Zusammenhang stehen, werden in erster Instanz ausschließlich dem zuständigen Gericht des Gerichtsbezirks Rotterdam vorgelegt.

Version: Juli 2025